Informationen zu smarten Geräten

Im Alltag begegnen uns digitale Inhalte in Form von Software, Apps, E-Books oder Videospielen. Diese werden oft auf körperlichen Datenträgern (z.B. CD-ROM) oder als Download angeboten. Zusätzlich spielen digitale Dienstleistungen wie Cloud-Services eine bedeutende Rolle in unserer zunehmend vernetzten Welt.

Der Gesetzgeber bezeichnet all dies als „digitale Produkte“.

Zudem werden immer mehr technische Geräte mit sogenannten „smarten“ Funktionen ausgestattet. Dazu gehören die Anbindung von Smart-TVs an diverse Streaming-Dienste sowie per App steuerbare Waschmaschinen oder Kaffeevollautomaten.

All diese Geräte nennt der Gesetzgeber „Waren mit digitalen Elementen“.

Durch die Konnektivität dieser Waren ist es unerlässlich, ihre Systemsoftware auf dem aktuellen Stand zu halten, um die Funktionalität und Kompatibilität der „smarten“ Geräte zu erhalten und Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Updates stellt sicher, dass das Produkt oder die Ware auch zukünftig gefahrlos und ohne Funktionseinschränkungen betrieben werden kann.

Sollten diese Updates nicht regelmäßig durchgeführt werden, entstehen für alle Waren mit digitalen Elementen und für digitale Produkte neben potenziellen Sicherheitsrisiken gegebenenfalls eingeschränkte Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vertragspartner.

Wann ein Gerät oder eine Software aktualisiert werden muss, unterscheidet sich je nach Hersteller und Gerät. Oftmals ist eine Registrierung des Geräts oder der Software beim Hersteller oder die Verbindung des Geräts mit einem Nutzerkonto erforderlich. Daher ist es wichtig, dass Sie sich über diese Updates und die dafür nötigen Voraussetzungen anhand der Bedienungsanleitung des Herstellers informieren.

Sollten Sie Fragen zum Thema Softwareaktualisierungen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Berater vor Ort oder telefonisch unter: +31 77 8080 261 (Kosten zum Festnetztarif).